Einwilligung zur Anfertigung und Nutzung von Bewegtbild- und Fotoaufnahmen

  1. Zur Nutzung der Fotoaufnahmen werden der Universität Tübingen folgende inhaltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzte Rechte eingeräumt:  

a. Das Recht, die Fotoaufnahmen zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verbreiten (z. B. in Druckerzeugnissen der Universität Tübingen zu verwenden), 

b. das Recht, die Fotoaufnahmen öffentlich zu präsentieren und online zu stellen  
(z. B die Verwendung der Fotoaufnahmen für den Internetauftritt der Universität), 

c. das Recht, die Fotoaufnahmen in körperlicher und unkörperlicher Form zu archivieren  und/oder in Datenbanken aufzunehmen, 

d. das Recht zur Nutzung der Fotoaufnahmen auch in künstlerischen und vergleichbaren Gestaltungen, auch unter Verfremdung der Originalaufnahme, 

e. das Recht zur Weitergabe der Fotografien an Dritte zur Nutzung gem. Ziffer  a) bis c)  (z. B. die Weitergabe einer Fotoaufnahme an eine Tageszeitung). 
 

2. Die/der Fotografierte ist damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Verwendung ihrer/seiner Fotoaufnahmen ihr/sein Name erwähnt werden darf (Zutreffendes bitte ankreuzen). 

3. Aus der Einräumung der Rechte kann die/der Fotografierte keine Rechte ableiten (z. B. Entgelt).  

4. Die Universität Tübingen haftet nicht dafür, dass Dritte ohne ihr Wissen die Fotoaufnahmen für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos. 

5. Diese Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

 

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